Bedingungen für das Partnerprogramm
Fassung vom 6. September 2026. Diese Fassung gilt für alle Partnerverhältnisse, die ab diesem Tag begründet werden.
§ 1 Anbieter, Gegenstand, Teilnehmerkreis
Anbieter des Partnerprogramms ist:
Maximilian Tauber und Christopher Höhne GbRMühlenstraße 1256179 VallendarE-Mail: support@tannhoff.de
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Vermittlung von Kunden für die unter tannhoff.de angebotenen Dienste. Der Partner erhält dafür einen persönlichen Rabattcode. Wer mit diesem Code bezahlt, gilt als von ihm vermittelt.
Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Anmeldung erklärt der Partner, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Er versteuert seine Einnahmen aus dem Programm selbst und ist für seine Anmeldungen bei Finanzamt und Gewerbeamt allein verantwortlich.
Der Partner ist selbständig und weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB. Er schuldet keine Tätigkeit, hat kein Wettbewerbsverbot und erwirbt keinen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB. Er darf ohne Absprache auch für andere werben, auch für Wettbewerber.
§ 2 Anmeldung und Freigabe
Mit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Partner ein Angebot auf Teilnahme ab. Das Verhältnis kommt zustande, sobald wir den Zugang freigeben. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht; wir können sie ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Vor der Freigabe lässt sich kein Rabattcode anlegen. Ein Code, der vor der Prüfung entstünde, wäre nicht mehr einzusammeln — deshalb ist die Freigabe keine Formalie, sondern die Voraussetzung.
Der Partner macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben und hält sie aktuell. Das gilt besonders für die Anschrift und die Angabe zur Umsatzsteuer: beide stehen auf jeder Abrechnung, und eine falsche Angabe macht sie berichtigungspflichtig.
§ 3 Wann eine Provision entsteht
Eine Provision entsteht, wenn ein Kunde mit dem Rabattcode des Partners eine Zahlung leistet und diese bei uns eingeht. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Betrag ohne Umsatzsteuer — also der Betrag nach Abzug des gewährten Rabatts.
Der Provisionssatz und die Laufzeit ergeben sich aus der Kondition, die dem Code beim Anlegen zugeordnet war. Beide werden beim ersten Kauf eines Kunden festgeschrieben und gelten für diesen Kunden unverändert weiter, auch wenn wir die Kondition später ändern.
Ein Kunde gilt als von dem Partner vermittelt, dessen Code bei seiner ersten Zahlung verwendet wurde. Eine spätere Zuordnung zu einem anderen Partner findet nicht statt.
Läuft die Kondition unbegrenzt, entsteht die Provision, solange der Kunde zahlt. Ist eine Laufzeit vereinbart, endet sie mit deren Ablauf, gerechnet ab dem ersten Kauf.
§ 4 Wann sie wieder entfällt
Wird eine Zahlung erstattet, rückgängig gemacht oder von der Bank zurückgebucht, entfällt die Provision darauf. Bereits abgerechnete Beträge verrechnen wir mit der nächsten Abrechnung.
Kein Anspruch entsteht für Zahlungen, die der Partner selbst oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen leistet, sowie für Kunden, die bereits vor der Verwendung des Codes bei uns unter Vertrag standen.
§ 5 Abrechnung im Gutschriftverfahren
Über die Provision rechnen wir monatlich im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab. Wir stellen die Abrechnung im Namen des Partners aus; er schreibt dafür keine eigene Rechnung. Der Partner stimmt diesem Verfahren mit der Anmeldung ausdrücklich zu.
Im Einzelnen gilt:
- Ich bin Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nehme als solcher am Partnerprogramm teil.
- Ich stimme zu, dass über meine Provision monatlich im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG abgerechnet wird. Der Betreiber stellt die Abrechnung in meinem Namen aus; ich schreibe dafür keine eigene Rechnung.
- Einer einzelnen Gutschrift kann ich widersprechen. Sie verliert damit ihre Wirkung als Rechnung, und wir klären den Betrag, bevor er ausgezahlt wird.
- Meine Angaben zur Umsatzsteuer sind zutreffend. Ändert sich mein Status, sage ich Bescheid, bevor die nächste Abrechnung läuft.
Die Gutschrift entsteht am Anfang des Folgemonats über die im Vormonat eingegangenen Zahlungen. Sie wird nur erstellt, wenn Anschrift und Umsatzsteuerstatus vollständig hinterlegt sind — ohne diese Angaben ist der Beleg keine ordnungsgemäße Rechnung.
Der Partner kann einer Gutschrift widersprechen. Sie verliert damit ihre Wirkung als Rechnung; der Betrag wird geklärt, bevor er ausgezahlt wird.
§ 6 Auszahlung
Ausgezahlt wird auf das vom Partner angegebene Konto, innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Gutschrift. Beträge unter 25 Euro werden auf den nächsten Abrechnungsmonat vorgetragen; das begrenzt die Zahl der Überweisungen und nicht den Anspruch.
Ist der Partner regelbesteuert, wird die Umsatzsteuer auf die Provision ausgewiesen und mit ausgezahlt. Ist er Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wird keine Steuer ausgewiesen.
§ 7 Wie geworben werden darf — und wie nicht
Der Partner wirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er tritt nicht als unser Vertreter auf, gibt keine Zusagen in unserem Namen ab und erweckt nicht den Eindruck, für uns zu handeln.
Nicht zulässig ist insbesondere:
- Werbung per E-Mail, Messenger, Telefon oder Fax ohne die nach § 7 UWG erforderliche Einwilligung des Empfängers.
- Anzeigen auf unsere Marken- oder Firmenbegriffe sowie auf Schreibweisen, die ihnen ähneln — bei Google Ads, Meta oder anderen Netzwerken.
- Domains, Konten oder Profile, die unseren Namen enthalten oder ihm ähneln.
- Die Verbreitung des Codes über Gutschein-, Cashback- oder Couponportale.
- Unwahre Angaben über Leistung, Preis oder Ergebnisse, insbesondere Umsatz- oder Erfolgsversprechen.
- Die eigene Verwendung des Codes für eigene Käufe oder die eines verbundenen Unternehmens.
Verstößt der Partner dagegen, können wir seinen Zugang sperren und die Provision für die betroffenen Vermittlungen einbehalten. Entsteht uns durch den Verstoß ein Schaden — etwa durch eine Abmahnung —, stellt der Partner uns davon frei.
§ 8 Kein Anspruch auf Bestand des Angebots
Wir entscheiden frei über unsere Preise, unser Leistungsangebot und die Konditionen des Programms. Änderungen gelten für künftige Vermittlungen; bereits vermittelte Kunden behalten den Satz und die Laufzeit, die bei ihrem ersten Kauf galten.
Ein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Produkt weiter angeboten wird oder ein bestimmter Kunde bestehen bleibt, besteht nicht.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für die Richtigkeit der angezeigten Zahlen stehen wir im Rahmen des technisch Möglichen ein. Maßgeblich für die Abrechnung sind die bei uns eingegangenen Zahlungen; eine vorläufige Anzeige begründet keinen Anspruch.
§ 10 Laufzeit und Ende
Das Partnerverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können es jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, in Textform genügt eine E-Mail. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit dem Ende werden die Codes abgeschaltet. Provisionen für Kunden, die vorher vermittelt wurden, werden bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Laufzeit weiter abgerechnet — was verdient ist, bleibt verdient. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund wegen eines Verstoßes nach § 8 entfällt dieser Anspruch.
§ 11 Datenschutz
Wie wir die Daten des Partners verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung. Der Partner erfährt aus dem Programm nicht, wer seine Kunden sind: er sieht Zahlen, keine Namen und keine Kontaktdaten. Das ist keine Einstellung, sondern die Bauart — vermittelte Kunden sind unsere Kunden, und ihre Daten gehen den Partner nichts an.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Die Änderung wird dem Partner mindestens sechs Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Widerspricht er nicht bis zum Wirksamwerden, gilt sie als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, endet das Partnerverhältnis zu diesem Zeitpunkt, und bereits vermittelte Kunden werden nach den bisherigen Bedingungen abgerechnet.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Verhältnis unser Sitz.
Ansprüche aus diesem Verhältnis kann der Partner nur mit unserer Zustimmung abtreten. Aufrechnen kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer.